FAQ - PCR- und Schnelltest

Bis wann muss ich für einen Reiseabstrich kommen, damit ich das Resultat rechtzeitig erhalte?

Reisende sollten 48 Stunden vor Reiseantritt zum Test kommen. Es dauert nach dem Abstrich 24 bis 48 Stunden, bis das Resultat da ist.


Bitte beachten Sie, dass Proben, die nach 19 Uhr entnommen werden, erst am nächsten Morgen um 10 Uhr mit dem Kurier ins Labor gehen, d.h. die 24 bis 48 Stunden fangen erst dann an zu zählen.

Was muss ich beachten, wenn ich verreisen möchte?

Informieren Sie sich frühzeitig in Ihrem Reiseland oder bei Ihrer Fluggesellschaft, welchen Test sie beim Einreisen/Einchecken vorweisen müssen (PCR oder Antigen-Schnelltest) und wie alt dieser maximal sein darf. Planen Sie den Test rechtzeitig ein.

Hinweis: Beachten Sie bitte, dass Sie ggf. bei der Rückreise einen erneuten Test vorlegen müssen. Informieren Sie sich auch hier, wo und wann Sie diesen in Ihrem Reiseland machen können.

Was muss ich zum Covid-19-Abstrich mitbringen?

Bitte weisen sie bei Ihrer Anmeldung Ihre Krankenkassenkarte am Empfang vor und geben Sie den ausgefüllten Fragebogen zum Covid-19-Test ab. Wenn Sie den Test auf freiwilliger Basis machen, bitten wir Sie ausserdem Bargeld oder besser noch Ihre Bank-, Post- oder Kreditkarte zur Begleichung der Rechnung dabei zu haben. Nähere Infos zu den Preisen finden Sie unter «Wer übernimmt die Kosten für den Test?»

Wann sollte ich mich testen lassen?

Damit möglichst alle Ansteckungen mit dem Corona Virus frühestmöglich erkannt werden, empfiehlt das BAG, sich bereits bei leichten Symptomen testen zu lassen. Dazu genügt es schon, wenn Sie sich krank fühlen oder auch nur eines der Symptome aufweisen. Weitere Informationen dazu finden sie auf der Website des BAG.

Mein Kind ist erkältet bzw. krank – muss ich es testen lassen?

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin. Bei unter 12-jährigen Kindern entscheiden diese gemeinsam mit Ihnen und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des BAG, ob ein Test notwendig ist. 

Ich bin mir nicht sicher, ob ich mein Kind in den Kindergarten / die Schule schicken kann.


Wenn Sie besorgt sind, dass Ihr Kind sich möglicherweise mit COVID-19 angesteckt hat und Sie nicht wissen, ob Sie es in den Kindergarten oder in die Schule schicken dürfen, hilft Ihnen das Onlinetool www.coronabambini.ch weiter um die vom BAG empfohlenen Abklärungsschritte zu checken.

Wie und wann erfahre ich mein Testresultat?

Schnelltest:

Sobald Ihr Resultat vorliegt, erhalten Sie vom Labor eine Bestätigung per SMS.


PCR-Test:

Sobald Ihr Resultat vorliegt, erhalten Sie vom Labor eine E-Mail-Benachrichtigung mit einem Zugangscode per SMS. 


Grundsätzliches:

Auf die Dauer der PCR-Testauswertung können wir leider keinen Einfluss nehmen, da diese in einem externen Labor gemacht werden. Sollte Ihnen nach 48h noch kein Resultat vorliegen, bitten wir Sie, telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns aufzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass diese elektronische Befundabfrage ein Pilotprojekt ist. Sollten Sie keine SMS oder E-Mail-Benachrichtigung erhalten, entschuldigen wir uns im Voraus. 


Wichtig: Bitte isolieren Sie sich in jedem Fall bis Sie Ihr Ergebnis erfahren haben. Die Isolation kann aufgehoben werden, wenn Sie 24h keine Symptome her hatten. Sollten Sie eine Isolationsanordnung durch das Kantonsarztamt erhalten haben, müssen Sie sich zwingend an diese halten – ein negatives Testresultat befreit Sie nicht von einer vom Kanton verordneten Isolation. Die Isolationsregeln werden durch das BAG festgelegt, bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten entsprechend an das Bundesamt für Gesundheit.


Tipp: Da der letzte Laborkurier um 19:45 Uhr kommt, ist es empfehlenswert den Abstrich vorher zu machen. Findet Ihr Test nach dieser Zeit statt, geht Ihr Abstrich erst am nächsten Morgen ins Labor.

Information zum Nasopharyngealem Abstrich

Beim Testen einer symptomatischen Person empfiehlt sich aufgrund der höheren Zuverlässigkeit in erster Linie ein tiefer Nasen-Abstrich, da im Rachen die Möglichkeit besteht, das Virus ggf. zu verpassen.

Benötige ich für den Abstrich einen Termin oder darf ich einfach vorbeikommen?

Da es zeitweise zu sehr langen Warteschlangen und damit einhergehend zu höheren Wartezeiten kommt, sind wir froh, wenn Sie Ihren Test über unser Online-Buchungstool voranmelden. Dies ist zwar keine Garantie dafür, dass Sie gar keine Wartezeit mehr mitbringen müssen, doch es hilft uns dabei das hohe Patientenaufkommen besser zu verteilen und somit die Wartzeiten zu verkürzen.

Ich hatte Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person. Wie muss ich mich verhalten?

Achten Sie daher in den kommenden Tagen strickt auf die Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln um das Virus nicht unwissentlich zu verbreiten.
Stellen Sie innerhalb der nächsten fünf Tage auch nur leichte Symptome an sich fest, melden Sie sich bitte für einen Abstrich an.

Wer übernimmt die Kosten für den Test?

PCR-Test

Die Kosten für einen PCR-Test werden vom Bund in folgenden Fällen übernommen:

- bei Personen, die symptomatisch sind
- bei Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne befinden
- bei Personen, die von der SwissCovid-App benachrichtigt werden, ab Tag 5
- bei Personen, die die Quarantäne vorzeitig beenden möchten (Tag 7)
- bei Personen, die die Einreisequarantäne vorzeitig beenden möchten (Tag 7)
- bei Personen, die wegen der Arbeit oder der Ausbildung reisen müssen
- Bestätigungstest nach positiven Resultat in einem Screening-Test (Antigen-Schnelltest auf eigenen Wunsch, Massentest, Selbsttest)
- bei einer ärztlichen Verordnung im Rahmen einer Ausbruchsuntersuchung/-kontrolle

Findet ein PCR-Abstrich ausserhalb der Kriterien statt, z.B. für Ferien/Tourismus, müssen die Kosten durch den/die Patient/-in selbst bezahlt werden.

Abstrich-Preis ohne Symptome:
150,- sFr. für Labor- und Testkosten

Sollten Sie zusätzlich eine ärztliche Untersuchung in Anspruch nehmen (bei Risikopatienten empfohlen), kommen die Kosten dafür noch hinzu. Die Abrechnung erfolgt gemäss TARMED.


Antigen-Schnelltest

Seit dem 15.03.2021 werden die Kosten für Schnelltests, ausgenommen für Reisende, vom Bund übernommen.


Eine zusätzliche ärztliche Untersuchung wird Ihnen separat in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt gemäss TARMED.